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Hauptorgan der Liste ist die Mitgliederversammlung. Die dort gefassten
Beschlüsse sollen Richtschnur für das Handeln aller Listenmitglieder sein.
Abstimmungen erfolgen in der Regel offen, auf Antrag geheim. Erforderlich
für die Annahme eines Sachantrags ist die Mehrheit der Stimmen der
anwesenden Mitglieder.
Die Liste trifft sich mindestens einmal vierteljährlich zu einer Sitzung.
Die Vorstandssitzungen sind in der Regel mitgliederoffen. Gäste und
Interessierte können zu Mitgliederversammlungen jederzeit mitgebracht
werden. Schriftliche Einladung muss mindestens 8 Tage vorher erfolgen. Von
jeder Sitzung ist ein Protokoll zu fertigen, das den Wortlaut der Beschlüsse
und stichwortartig den Verlauf der Diskussion enthält. Eine Fertigung ist
jedem Listenmitglied zuzustellen.
Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Vorstand, der die Arbeit der
Liste koordiniert und die laufenden Arbeiten erledigt. Dem Vorstand obliegt
auch die Aufgabe, nach Möglichkeit alle Listenmitglieder in die Arbeit
einzubeziehen und sie zu motivieren. Der Vorstand besteht aus
a) dem Vorsitzenden
b) den stellvertretenden Vorsitzenden
c) dem Schriftführer
d) dem Presseberichterstatter
e) dem Schatzmeister
f) dem Listensprecher im Gemeinderat.
Der Vorstand wird jeweils auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. |
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(Aus der Geschäftsordnung der Liste "Weissacher Bürger" vom 4.9.1981
des 1. Vorsitzenden: Erich Brosi und Rolf Wendel, Listensprecher im
Gemeinderat) |
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