|

| |
 |
Jeder Bürger der Gemeinde Weissach i.T. kann Mitglied der Liste werden.
Ein- und Austritt müssen durch schriftliche Erklärung mit einer Frist von
vier Wochen erfolgen. Die Erklärungen müssen in der folgenden Versammlung
bekannt gegeben werden, wenn der einzelne dagegen keine Einwendungen erhebt.
Bestehen gegen eine Person erhebliche Vorbehalte, so entscheidet die
Versammlung mit der nach Ziffer 4 notwendigen Stimmenzahl über den Antrag.
Nach einem Austritt hat das bisherige Mitglied keinen Anspruch auf
Erstattung der bisher an die Listenkasse eingezahlten Beträge.
In begründeten Fällen besteht die Möglichkeit des Ausschlusses eines
Mitgliedes. |
|
| |
(Aus der Geschäftsordnung der Liste "Weissacher Bürger" vom 4.9.1981
des 1. Vorsitzenden: Erich Brosi und Rolf Wendel, Listensprecher im
Gemeinderat) |
|
|