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Über die Auflösung der Liste, die Geschäftsordnung oder den Ausschluss
eines Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung, ebenso über die
Verwendung des vorhandenen Vermögens.
Ein derartiger Beschluss erfordert die Mehrheit von zwei Dritteln der
Mitglieder. Ist die vorschriftsmäßig einberufene Versammlung nicht
beschlussfähig, so hat der Vorsitzende unverzüglich eine weitere Versammlung
schriftlich einzuladen, die dann mit der Mehrheit der Stimmen der Anwesenden
entscheidet. |
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(Aus der Geschäftsordnung der Liste "Weissacher Bürger" vom 4.9.1981
des 1. Vorsitzenden: Erich Brosi und Rolf Wendel, Listensprecher im
Gemeinderat) |
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