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Über die Auflösung der Liste, die Geschäftsordnung oder den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung, ebenso über die Verwendung des vorhandenen Vermögens.
Ein derartiger Beschluss erfordert die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder. Ist die vorschriftsmäßig einberufene Versammlung nicht beschlussfähig, so hat der Vorsitzende unverzüglich eine weitere Versammlung schriftlich einzuladen, die dann mit der Mehrheit der Stimmen der Anwesenden entscheidet.
 
  (Aus der Geschäftsordnung der Liste "Weissacher Bürger" vom 4.9.1981
des 1. Vorsitzenden: Erich Brosi und Rolf Wendel, Listensprecher im Gemeinderat)
 
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Stand: 22. Mai 2008